ENERGIEPOLITIK DER EUROPÄISCHEN UNION

Die Geschichte der europäischen Energiepolitik ist mittlerweile über 50 Jahre alt. Bereits in den 50er-Jahren wurden
die ersten länderübergreifenden Verträge zum Zwecke einer kostengünstigen und sicheren Energieversorgung unterzeichnet. [1]

Als die 3 zentralen Prinzipien und Hauptziele einer gemeinsamen europäischen Energiestrategie werden

  • Nachhaltigkeit (Umweltschutz),
  • Wettbewerbsfähigkeit und
  • Versorgungssicherheit

festgelegt. [2]

Die aktuelle im Juni 2009 veröffentlichte Richtlinie zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen [3] definiert mit der Realisierung eines Anteiles an Energie aus erneuerbaren Quellen von mindestens 20% des Bruttoendenergieverbrauchs der europäischen Gemeinschaft bis zum Jahr 2020 ein anspruchsvolles Ziel.

Um dieses europäische Ziel zu erreichen, werden verbindliche nationale Ziele vorgegeben. Der für Österreich festgelegte Zielwert im Jahr 2020 liegt bei 34%. Im Jahr 2005 lag der erreichte Energieanteil erneuerbarer Quellen hierzulande bereits bei 23,3%.

Die nationalen Zielwerte sind durch noch festzulegende Maßnahmen in den drei Sektoren

  • Verkehr,
  • Elektrizität und
  • Wärme und Kälte

zu realisieren. Eine unterschiedliche Gewichtung dieser Bereiche steht den Mitgliedsstaaten der EU laut oben genannter Richtlinie dabei frei. Lediglich für den Verkehrssektor wird ein Teilziel vorgegeben, welches bestimmt, dass im Jahr 2020 der Endenergieverbrauch des Verkehrssektors zu mindestens 10% mit Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden muss. [3]

Zudem bestätigen das Europäische Parlament und der Rat in einer gemeinsam angenommenen Entscheidung aus dem Jahr 2009 das Ziel, bis zum Jahr 2020 die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Bezugsjahr 1990 um 30% zu reduzieren.

Für jeden Mitgliedsstaat individuell wird für das Jahr 2020 eine Obergrenze der Treibhausgasemissionen eingeführt. Als Bezugsjahr wird dafür das Jahr 2005 herangezogen. Der für Österreich fixierte Zielwert liegt bei -16%. [4]

Neben den Zielen, fossile Energie durch Energie aus erneuerbaren Quellen zu ersetzen und den Ausstoß an Treibhausgasen zu reduzieren, stellt die Europäische Kommission in der „Mitteilung der Kommission - Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen“ fest, dass dem Verkehrssektor 20% des Gesamtenergieverbrauchs an Primärenergie zuzuordnen sind und dass dessen Energieeinsparungspotenzial bis zum Jahr 2020 mit 26% zu bewerten ist. Als vorrangige Maßnahme wird daher die Erhöhung der Kraftstoffeffizienz gesehen. [5]

Eine indirekte Umsetzung erfährt diese geplante Maßnahme durch die jüngst veröffentlichte Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom April 2009 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen. Darin wird eine durchschnittliche CO2-Emission der Neuwagenflotte von 120 g/km festgelegt.

Dabei soll der Wert von 130 g/km durch Verbesserungen der Motorentechnik und innovative Technologien erreicht werden. Eine weitere Reduktion um 10 g/km soll durch zusätzliche Maßnahmen (beispielsweise die Optimierung von Reifen, Klimaanlage, Fahrverhalten, oder der Einsatz von alternativen Kraftstoffen bzw. nachhaltigen Biokraftstoffen) realisiert werden.

Ab dem Jahr 2020 wird der Zielwert von 120 g/km auf 95 g/km herabgesetzt. [6]

Abbildung 1 fasst die beschriebenen europäischen Ziele und Potenziale zusammen.

Energiepolitik Europas
Abbildung 1: Energiepolitik Europas – Im Fokus: Der Verkehrssektor [3], [4], [5], [6]
 

Die Summe der beschriebenen Aktivitäten garantiert somit eine Reduktion des Energiebedarfs bei gleichzeitiger Erhöhung der Versorgungssicherheit durch die Substitution von fossiler Energie durch Energie aus erneuerbaren Quellen.

Die Nachhaltigkeit der Maßnahmen garantiert zudem die Reduktion von Treibhausgasen.

Ambitionierte aber beständige Vorgaben der Politik fördern überdies das Engagement der europäischen Industrie und sorgen dadurch für den Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit am globalen Markt.

LITERATURVERZEICHNIS (klicken für mehr/weniger Informationen)
[1] Pröfrock, M.: Energieversorgungssicherheit im Recht der Europäischen Union/ Europäischen Gemeinschaften. Tübingen: Juristische Fakultät der Eberhard-Karls-Universität, 2007. Dissertation.
[2] Europäische Kommission: Grünbuch - Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie. Brüssel: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2006. KOM(2006) 105 endg. vom 8.3.2006.
[3] Europäisches Parlament: Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG. Amtsblatt der Europäischen Union. 5. Juni 2009, L140, S. 16-62.
[4] Europäisches Parlament: Entscheidung Nr. 406/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen mit Blick auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Gemeinschaft zur Reduktion... Amtsblatt der Europäischen Union. 5. Juni 2009, L140, S. 136-148.
[5] Europäische Kommission: Mitteilung der Kommission - Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen. Brüssel : Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2006. KOM(2006)545 endg. vom 19.10.2006.
[6] Europäisches Parlament: Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen... Amtsblatt der Europäischen Union. 5. Juni 2009, L140, S. 1-15.
 
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