Die Geschichte der europäischen Energiepolitik ist mittlerweile über 50 Jahre alt. Bereits in den 50er-Jahren wurden
die ersten länderübergreifenden Verträge zum Zwecke einer kostengünstigen und sicheren Energieversorgung unterzeichnet. [1]
Als die 3 zentralen Prinzipien und Hauptziele einer gemeinsamen europäischen Energiestrategie werden
- Nachhaltigkeit (Umweltschutz),
- Wettbewerbsfähigkeit und
- Versorgungssicherheit
festgelegt. [2]
Die aktuelle im Juni 2009 veröffentlichte Richtlinie zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen [3] definiert mit der Realisierung eines Anteiles an Energie aus erneuerbaren Quellen von mindestens 20% des Bruttoendenergieverbrauchs der europäischen Gemeinschaft bis zum Jahr 2020 ein anspruchsvolles Ziel.
Um dieses europäische Ziel zu erreichen, werden verbindliche nationale Ziele vorgegeben. Der für Österreich festgelegte Zielwert im Jahr 2020 liegt bei 34%. Im Jahr 2005 lag der erreichte Energieanteil erneuerbarer Quellen hierzulande bereits bei 23,3%.
Die nationalen Zielwerte sind durch noch festzulegende Maßnahmen in den drei Sektoren
- Verkehr,
- Elektrizität und
- Wärme und Kälte
zu realisieren. Eine unterschiedliche Gewichtung dieser Bereiche steht den Mitgliedsstaaten der EU laut oben genannter Richtlinie dabei frei. Lediglich für den Verkehrssektor wird ein Teilziel vorgegeben, welches bestimmt, dass im Jahr 2020 der Endenergieverbrauch des Verkehrssektors zu mindestens 10% mit Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden muss. [3]
Zudem bestätigen das Europäische Parlament und der Rat in einer gemeinsam angenommenen Entscheidung aus dem Jahr 2009 das Ziel, bis zum Jahr 2020 die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Bezugsjahr 1990 um 30% zu reduzieren.
Für jeden Mitgliedsstaat individuell wird für das Jahr 2020 eine Obergrenze der Treibhausgasemissionen eingeführt. Als Bezugsjahr wird dafür das Jahr 2005 herangezogen. Der für Österreich fixierte Zielwert liegt bei -16%. [4]
Neben den Zielen, fossile Energie durch Energie aus erneuerbaren Quellen zu ersetzen und den Ausstoß an Treibhausgasen zu reduzieren, stellt die Europäische Kommission in der „Mitteilung der Kommission - Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen“ fest, dass dem Verkehrssektor 20% des Gesamtenergieverbrauchs an Primärenergie zuzuordnen sind und dass dessen Energieeinsparungspotenzial bis zum Jahr 2020 mit 26% zu bewerten ist. Als vorrangige Maßnahme wird daher die Erhöhung der Kraftstoffeffizienz gesehen. [5]
Eine indirekte Umsetzung erfährt diese geplante Maßnahme durch die jüngst veröffentlichte Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom April 2009 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen. Darin wird eine durchschnittliche CO2-Emission der Neuwagenflotte von 120 g/km festgelegt.
Dabei soll der Wert von 130 g/km durch Verbesserungen der Motorentechnik und innovative Technologien erreicht werden. Eine weitere Reduktion um 10 g/km soll durch zusätzliche Maßnahmen (beispielsweise die Optimierung von Reifen, Klimaanlage, Fahrverhalten, oder der Einsatz von alternativen Kraftstoffen bzw. nachhaltigen Biokraftstoffen) realisiert werden.
Ab dem Jahr 2020 wird der Zielwert von 120 g/km auf 95 g/km herabgesetzt. [6]
Abbildung 1 fasst die beschriebenen europäischen Ziele und Potenziale zusammen. |